Schummeln (Verwendung unerlaubter Hilfsmittel)

Prüfungen, bei denen unerlaubte Hilfsmittel verwendet werden, werden nicht beurteilt. Der Prüfungsantritt wird auf die Gesamtzahl der Wiederholungen angerechnet. Ins System wird ein "X" eingetragen.

Alles, was nicht als erlaubt bekannt gegeben wurde, ist als unerlaubtes Hilfsmittel zu qualifizieren.

Bei Präsenzprüfungen gelten insbesondere das Verwenden eines kommentierten Gesetzestextes oder beschriftete Post-its als unerlaubt.

Weiterführende Informationen unter

Informationen finden Sie auch unter

https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/pruefungen/erschlichene-leistungen/

https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/pruefungen/digitales-pruefen/

Verwendung von Vorauflagen zu Lern- und Prüfungszwecken

Für die Vorbereitung auf Lehreinheiten/Prüfungen und für die Prüfungen empfehlen wir IMMER die aktuellen Auflagen der Bücher und der Gesetzestexte zu verwenden.

Gerade im juristischen Bereich gibt es laufend neue Gesetze und Anpassungen an die geltende Gesetzeslage.

Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, wenn Sie alte Auflagen insbesondere für die Prüfungsvorbereitung verwenden und dann die Prüfungsfragen eventuell aufgrund der geänderten Gesetzeslage falsch beantworten.

Es ist auch nicht möglich, dass Ihnen Mitarbeiter*innen Auskunft geben, welche Änderungen es seit einer Vorauflage gegeben hat, da diese manchmal zu komplex und über die gesamten Lehrunterlagen verstreut sind.