Erlaubte Hilfsmittel bei Prüfungen / Klausuren
Zu den LVPrüfungen/Klausuren dürfen ausschließlich unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden.
Zulässig sind: Unterstreichungen; Hervorhebungen etc und reine Paragraphenverweise.
Original-Ausdrucke von Rechtsnormen aus dem RIS oder EUR-Lex dürfen verwendet werden.
Ausdrucke von Rechtsnormen dürfen nicht nachträglich formatiert werden!
Sonderproblem: „Post-its“: das Einlegen von „Post-its“ ist grundsätzlich erlaubt.
Jedoch: Post-its dürfen NICHT beschriftet werden!
Konsequenz bei Verstößen:
- Abnahme des Kodex (die Zurverfügungstellung eines Ersatzexemplars kann NICHT garantiert werden);
- uU entsprechender Eintrag im Sammelzeugnis wegen erschlichener/erschummelter Leistung (wird auf die Anzahl der Prüfungsantritte angerechnet)
Elektronische Geräte wie Handys, Tablets etc dürfen nicht verwendet werden und sind ausgeschaltet zu verwahren.
Taschen, Kleidungsstücke (Schals, Hauben, Jacken, Mäntel) und allfällige Sachen, die Sie nicht unmittelbar für die Bearbeitung der Klausur benötigen, dürfen nicht auf den Tischen und Sitzgelegenheiten abgelegt werden.
Auf den Tischen dürfen sich ausschließlich der Studierendenausweis, Schreibutensilien, unkommentierte Gesetzesausgaben und eventuell eine Trinkflasche befinden.
Bedenken Sie bitte, das die Verwendung von unerlaubten Hilfsmitteln folgende Konsequenzen nach sich zieht: die Arbeit wird nicht beurteilt und der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert (Schummelvermerk "x" ). Sie verlieren damit einen Antritt!