Allgemeines zur Masterarbeit
- Leitlinie zur Betreuung einer Masterarbeit am Institut für Recht der Wirtschaft, Bereich Privat- und Wirtschaftsrecht (für die Informationen bitte auf den link klicken)
- Die Themen werden vom Institut vorgegeben.
- Umfang der Arbeit: 100-110 Seiten (inkl. aller Verzeichnisse)
- Umfangreiches Informationsmaterial (Studienpläne, Formulare, Vorlagen zum Titelblatt, etc) der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften finden Sie auf den Seiten des StudienServiceCenters der Fakultät.
Betreuer*innen:
- mit Schwerpunkt Steuerrecht: Frau Prof. Dr. Daniela Hohenwarter-Mayr, Informationen: https://steuerrecht.univie.ac.at/
- mit Schwerpunkt Privat- und Wirtschaftsrecht: Herr Prof. DDr. Arthur Weilinger und Frau Hon.-Prof. Dr. Irene Welser (irene.welser@cerahempel.com)
- Anfragen bez. Masterarbeiten bei Frau Hon.-Prof. Irene Welser richten Sie direkt an irene.welser@cerahempel.at
Ausschreibung Masterarbeitsthemen bei Prof. Weilinger
Bewerbungsfrist für das SS 2024: 01.12.2023 bis 15.01.2024 - kein first come, first served Prinzip
- Zukunft des kartellrechtlichen Informationsaustausches anhand der überarbeiteten Leitlinien für die Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit
- Datenaustausch und -Datenzugang im Rahmen des Digital Markets Act, Data Act und Digital Services Act
- Die wettbewerbsrechtliche Einordnung der neuen EU-Drittstaatensubventionsverordnung
-Die Haftung von ehrenamtlichen Organwaltern im Vereinsrecht
-Schiedsgerichtsbarkeit im organisierten Sport
-Beschlussfassung und Beschlussanfechtung in der GmbH und AG
-Die Auslegung von Gesellschaftsverträgen und Stiftungserklärungen (OGH 6 Ob 24/21d)
-Zivilrechtliche Lösungsansätze zur Bewältigung des VW-Abgasskandals
-AGB-Kontrolle: Zur (Un-)zulässigkeit von „Servicepauschalen“ in Verbraucherverträgen (OGH 4 Ob 59/22p)
-Beschlussfeststellung im GmbH-Recht;
-Gläubigerschutz in der FlexKap;
-der Meca-Medina-Test nach dem Super League-Urteil des EuGHs
-Umgründungen von FlexKap
Masterarbeit
Curriculum für das Masterstudium Betriebswirtschaft 2016 vom 28.06.2016.
§ 6 Masterarbeit
(1) Die Masterarbeit dient dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass für die Studierenden oder den Studierenden die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist.
(2) Das Thema der Masterarbeit ist aus einem Modul der Vertiefungsphase (B) zu wählen. Soll ein anderer Gegenstand gewählt werden oder bestehen bezüglich der Zuordnung des gewählten Themas Unklarheiten, liegt die Entscheidung über die Zulässigkeit beim studienrechtlich zuständigen Organ.
(3) Die Masterarbeit hat einen Umfang von 20 ECTS-Punkten.