Allgemeines zur Masterarbeit

Betreuer*innen:

Ausschreibung Masterarbeitsthemen bei Prof. Weilinger

Bewerbungsfrist für das SS 2024: 01.12.2023 bis 15.01.2024 - kein first come, first served Prinzip

- Zukunft des kartellrechtlichen Informationsaustausches anhand der überarbeiteten Leitlinien für die Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit  

- Datenaustausch und Datenzugang im Rahmen des Digital Markets Act, Data Act und Digital Services Act  

- Die wettbewerbsrechtliche Einordnung der neuen EU-Drittstaatensubventionsverordnung  

- Die Haftung von ehrenamtlichen Organwaltern im Vereinsrecht  

- Schiedsgerichtsbarkeit im organisierten Sport  

- Beschlussfassung und Beschlussanfechtung in der GmbH und AG  

- Die Auslegung von Gesellschaftsverträgen und Stiftungserklärungen (OGH 6 Ob 24/21d)  

- Zivilrechtliche Lösungsansätze zur Bewältigung des VW-Abgasskandals  

- AGB-Kontrolle: Zur (Un-)zulässigkeit von „Servicepauschalen“ in Verbraucherverträgen (OGH 4 Ob 59/22p)  

- Beschlussfeststellung im GmbH-Recht

- Gläubigerschutz in der FlexKap

- Der Meca-Medina-Test nach dem Super League-Urteil des EuGHs  

- Umgründungen von FlexKap  


Masterarbeit

Curriculum für das Masterstudium Betriebswirtschaft 2016 vom 28.06.2016.

§ 6 Masterarbeit

(1) Die Masterarbeit dient dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass für die Studierenden oder den Studierenden die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist.

(2) Das Thema der Masterarbeit ist aus einem Modul der Vertiefungsphase (B) zu wählen. Soll ein anderer Gegenstand gewählt werden oder bestehen bezüglich der Zuordnung des gewählten Themas Unklarheiten, liegt die Entscheidung über die Zulässigkeit beim studienrechtlich zuständigen Organ.

(3) Die Masterarbeit hat einen Umfang von 20 ECTS-Punkten.