Grundlegende Informationen zu den vertiefenden Rechtskursen
Voraussetzungen für den Besuch (IBW und BW Studierende)
- der Rechtskurse im Modul Privatrecht
und
- der Kurse in den Vertiefungen und Kernfachkombinationen:
je nach Curriculum entweder positive Absolvierung der gesamten STEOP oder positive Absolvierung der Prüfung "Grundzüge des Rechts" und insgesamt 20 ECTS der STEP.
Diese Voraussetzungen werden im univis bei der Anmeldung zu den Kursen überprüft.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, so bleibt Ihre Anmeldung im Status "angelegt".
Bei manchen Kursen gibt es zusätzliche Voraussetzungen!
MitbelegerInnen, die dasselbe Studium an einer anderen Universität als der Universität Wien belegt haben, müssen gemäß UG 2002, § 63 (9) eine Vorausgenehmigung des für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ ihrer Stammuniversität vorweisen.
(§ 63 (9) UG 2002: "Die Ablegung von Prüfungen für ein Studium an einer anderen als der Universität der Zulassung ist nur zulässig, wenn [...] das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ die Ablegung der Prüfung an der anderen Universität im Voraus genehmigt, weil die Ablegung der betreffenden Prüfung an der Universität, an der die oder der Studierende für dieses Studium zugelassen ist, nicht möglich ist [...]")
MitbelegerInnen, die Rechtskurse im Modul Privatrecht und/oder Kurse der Vertiefungen und Kernfachkombinationen besuchen wollen, müssen sich über das univis anmelden und kommen in den Status: "Warteliste" (auch wenn es noch freie Plätze in den Kursen gibt). Bevor diese Studierende überhaupt aufgenommen werden können, wird überprüft, ob sie die Voraussetzungen zur Teilnahme am Kurs erfüllen. Voraussetzung: positive Absolvierung der Prüfung "Grundzüge des Rechts" oder einer gleichwertigen Lehrveranstaltung (die Unterlagen müssen im Sekretariat vorgewiesen werden).
Studierende der Studien IBW und BW haben Vorrang vor MittbelegerInnen bei der Aufnahme von den Wartelisten in die Kurse.
Alle Voraussetzungen müssen BEI BEGINN der Kurse vorliegen!
Erschleichung von Leistungen - Dokument
Beurteilung der vertiefenden einstündigen Kurse im Modul Privatrecht - Dokument
Beurteilung der vertiefenden einstündigen Kurse in den verschiedenen KFKs und Rechtsmodulen - Dokument
Dauer der Klausuren:
- bei einstündigen Kursen: 2 mal je 45 Minuten
- bei zweistündigen Kursen: 2 mal je 90 Minuten
Haupt- und Nachanmeldung erfolgt über das UNIVIS Online.
Nachanmeldung: Studierende, die nach der Nachanmeldefrist noch in eine Lehrveranstaltung aufgenommen werden, müssen sich sowohl bei der/dem Vortragenden als auch im Sekretariat des Lehrstuhls melden. Nur wenn Sie im univis angemeldet sind, können Sie auch benotet werden.
Die Aufnahme erfolgt durch Ihre Unterschrift auf der Anwesenheitsliste in der Vorbesprechung. Falls die Vorbesprechung und die 1. Einheit gemeinsam abgehalten werden, in dieser Einheit.
Anwesenheitspflicht: Alle Rechtskurse sind gemäß den Studienplänen prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen Sollte die Anwesenheit während der Vorbesprechung/ersten Einheit nicht möglich sein, so muss die Entschuldigung dem jeweiligen LV-Leiter vor der Vorbesprechung/ersten Einheit zukommen, da Sie sonst Ihren Platz verlieren.
Abwesenheit in der Vorbesprechung/ersten Einheit ohne rechtzeitige Entschuldigung führt zu einer Löschung aus der Fixliste und kann auch nicht mehr rückgängig gemacht werden. Eine einmalige Abwesenheit von 90 Min = 2 universitäre Stunden bei den einstündigen Kursen bzw eine einmalige Abwesenheit von 180 Min = 4 universitäre Stunden bei den zweistündigen Kursen wird toleriert.
Negative Beurteilung: Wenn Sie einen Fixplatz in der Lehrveranstaltung haben, die Anwesenheitspflicht erfüllt haben und nicht zu den Klausuren antreten, werden Sie aufgrund der Prüfungsimmanenz der Lehrveranstaltung negativ beurteilt.
Übertragung der Prüfungsimmanenz: Die Anwesenheit, die Mitarbeit und die Ergebnisse positiver Klausuren können - im Falle einer Kurswiederholung - nicht auf den Kurs im nächsten Semester "übertragen" werden.
Ordinariat für Privat- und Wirtschaftsrecht
Universität Wien
Brünner Straße 72
A-1210 Wien
T: +43-1-4277-389 91
F: +43-1-4277-389 99


