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Vorgehensweise bezüglich Anerkennungen von Prüfungsleistungen

1. die an einer anderen Universität als der Universität Wien erbracht wurden

  • Die Studierenden müssen zuerst zum Studienprogrammleiter,
    ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Heribert Reisinger, in die Sprechstunde (Voranmeldung im WiWi-Service), Dienstag, 14 - 16 Uhr,
    1. Bauteil, EG, Zi E 24, kommen und dort ihre Unterlagen vorlegen (Zeugnis, Inhalt der Lehrveranstaltung, etc).
           
  • In einem Formular, welches ua die Studienpläne des Bakk BW bzw. Bachelor IBW abbildet, werden diejenigen Lehrveranstaltungen eingetragen,
        
    • die der Studierende sich anrechnen lassen will,
    • die bereits anerkannt wurden,
    • die bereits an der Fakultät absolviert wurden.
             
  • Weiters werden die vorgelegten Unterlagen eingetragen (Unterlagen der Fremduniversität, etwaige vorliegende Bescheide und Sammelzeugnisse der Universität Wien).
           
  • Danach erfolgt die Überprüfung der Unterlagen durch den jeweiligen Fachprüfer – die Befürwortung wird ebenfalls in dem Formular vermerkt. Zuständig am Lehrstuhl für Privat- und Wirtschaftsrecht: Frau Mag. Monika Wallner (monika.wallner@univie.ac.at, Telefon: +43-1- 4277 - 38991)
           
  • Im Falle einer Befürwortung wird/werden die Lehrveranstaltung(en) in die Tabelle des F35-Formulars eingetragen.   

2. die innerhalb der Universität Wien erbracht wurden

  • Auf dem ausgefülltem und unterschriebenem F35-Formular muss die Empfehlung der Fachprüfer für die Studienprogrammleitung zur Anerkennung der Prüfungsleistungen eingeholt werden. Zuständig am Lehrstuhl für Privat- und Wirtschaftsrecht: Frau Mag. Monika Wallner (monika.wallner@univie.ac.at, Telefon: +43-1- 4277 - 38991)
           
  • Im Falle einer Befürwortung wird/werden die Lehrveranstaltung(en) in die Tabelle des F35-Formulars eingetragen.   
Achtung!

Für Lehrveranstaltungen die ausschließlich mittels Multiple-Choice-Test abgeprüft werden, gibt es keine Empfehlung zu einer Anerkennung!

     

     

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